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Schuldnerbereich

Sie haben eine Inkasso Mahnung von INKO Inkasso bekommen?
In unserem Schuldnerbereich können Sie sich über den Inkassovorgang informieren und mit uns die Möglichkeiten eines Forderungsausgleichs abstimmen und so die Forderung begleichen.



AGB

 

Die Firma INKO Inkasso Ges.m.b.H. (Kurzbezeichnung INKO) übernimmt als Finanzdienstleister die Inkassotätigkeit bestehender Forderungen namens des Auftraggebers (Kurzbezeichnung AG).

 

1. Alle Direktzahlungen, sonstige Forderungsminderungen, sowie Vereinbarungen mit dem Schuldner sind vom AG innerhalb von 10 Tagen an INKO zu melden.

 

2. Der AG verpflichtet sich bei Storno, eigenen Vergleichen, Weitergabe an Dritte, Kündigung der Anwaltsvollmacht, bei zu Unrecht bestehenden Forderungen oder bei Auftragsblockierung oder Nichtersatz von Barauslagen/Pauschalgebühren, die aufgelaufenen Inkasso- bzw. Anwaltskosten zu bezahlen. Wird kein INKO-Vertrauensanwalt beauftragt sind die aufgelaufenen Inkassokosten nach Vorschreibung innerhalb von 10 Tagen zu erstatten. Bei Auftragsrückziehung innerhalb von 21 Tagen entstehen dem AG keinerlei Kosten.

 

3. Wird ein INKO-Vertrauensanwalt mit der Klageführung beauftragt, so sind Barauslagen/Pauschalgebühren od. ggf. Kostenvorschüsse nach Vorschreibung innerhalb von 10 Tagen zu erstatten.

 

4. Eingehende Zahlungen bei INKO sowie dem INKO-Vertrauensanwalt werden über INKO abgerechnet.

 

5. Der AG überläßt INKO die Zinsen.

 

6. INKO stellt den Zeitpunkt der Bearbeitungseinstellung selbst fest, dies auch in Klagefällen. Damit ist die Leistungserbringung abgeschlossen. Mit Überweisung des gesamten, zum Inkasso übergebenen Betrages oder nach Abschluß eines Inkassofalles mit begründeter Einstellungsmitteilung, bei gänzlicher oder teilweiser Uneinbringlichkeit, oder Auftragseinstellung durch den AG, verzichtet der AG auf die Rechnungslegung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch INKO.

 

7. Vom AG zu ersetzende Kosten/Honorare können bei Abrechnung durch INKO kompensiert werden.

 

8. Ist der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt so wird die Umsatzsteuer aus den Inkassokosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.

 

9. INKO übernimmt bei Verjährung einer Forderung keine Haftung.

 

10. Konditionen für ausgeklagte, verjährte oder Auslandsforderungen auf Anfrage.

 

11. Die Inkassotätigkeit erfolgt lt. den Richtlinien des Fachverbandes für Vermögenstreuhänder, sowie nach der Verordnung BGBl 41. Stk./141. VO (BMfWA) vom 27.3.1996

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist A-4040 Linz.

 

12. Mit Erteilung des Inkassoauftrages erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Verarbeitung und Übermittlung der damit verbundenen Daten im Sinne der DSGVO zu haben und ist mit der entsprechenden Verarbeitung und Übermittlung durch INKO einverstanden. Der Auftraggeber ist mit einer gesetzlich zulässigen Verarbeitung der Daten der Schuldner seitens INKO sowie, bei Bedarf, durch die CRIF GmbH einverstanden.

 

13. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Daten zum Schuldner (Name, Adresse, Geb.datum), sowie Inkassodaten (Beginn/Ende/Höhe/Status der Verbindlichkeit,) an die Kreditauskunftei CRIF GmbH zum Zwecke der Bonitätsbewertung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Wirtschaftsauskunfteien weitergeleitet werden.

 

14. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten, insbesondere jene resultierend aus titulierten Forderungen, welche als teilweise bezahlt oder uneinbringlich von uns ausgebucht worden sind, zu löschen bzw. zu anonymisieren. Auch, wenn noch aktive Ansprüche gegen den Schuldner geltend gemacht werden können. 

 

15. Der AG erklärt Sich einverstanden, dass wir zur Verfügung gestellte, sowie selbst erwirkte Unterlagen und Dokumente bei enderledigten Akten nach Maßgabe des Art.5 Abs.1 DSGVO selbstständig vernichten bzw. anonymisieren, sofern diese nicht binnen 3 Monate nach Enderledigung von Ihnen zurückgefordert werden.