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Risiken der Managerhaftung
12.05.2021

Risiken der Managerhaftung

Wie schnell ein Geschäftsführer in der Privatinsolvenz landen kann

Führungskräfte leben riskant. Fehler passieren jedem Arbeiter und selbst den erfahrensten und erfolgreichsten Unternehmensführern. Es gibt jedoch einen großen Unterschied zwischen Angestellten und Geschäftsführern in Bezug auf Missgeschicke.

Eine falsche Entscheidung kann einen Geschäftsführer im schlimmsten Fall wirtschaftlich ruinieren. 

Ein Angestellter wird beschützt vom sogenannten „Dienstnehmerhaftungsprivileg“, nur bei gerichtlich festgestellter grober Fahrlässigkeit kann Schadensersatz gefordert werden. Und selbst dann kann ein Richter den zugesprochenen Schaden aus sozialen Aspekten noch mäßigen.

Ein Geschäftsführer oder Organmitglied haftet hingegen verschärft, nämlich mit dem gesamten Privatvermögen. Wer viel Verantwortung im Betrieb trägt, kann auch für Vieles zur Verantwortung gezogen werden.

Nicht selten endet solch ein Fall der Managerhaftung, also der Haftung von einem besagten Organmitglied eines Betriebes, in der Privatinsolvenz des Haftenden, der mit seinem kompletten Privatvermögen für den gestellten Anspruch belangt werden kann.

Von welchen Szenarien reden wir hier?

Immer häufiger wird bei einem Schaden sofort geklagt mit der Hoffnung, jegliches Geld zu holen, das man irgendwo im schuldigen Betrieb auftreiben kann. Nicht geleistete Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern oder auch eine zu späte Anmeldung der Kurzarbeit stellen in den schwierigen Zeiten der Pandemie eine große Gefahr dar.

Auch von außen können beispielsweise Förderungsmittel zurückverlangt werden.

Die Haftung besteht für den Manager daher nicht nur gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) sondern auch gegenüber Dritten (Außenhaftung).

Aber Achtung! Wenn Sie jetzt denken, Ihre Rechtschutzversicherung schützt Sie sowieso vor solchen Ansprüchen, sollten Sie sich schleunigst auf den Weg ins Versicherungsbüro machen. Denn eine Versicherung gegen die komplexen Arten der Managerhaftung kommt nicht mit einer Reisestornoversicherung für den geplanten Mallorca-Urlaub gleich. Ihre altbekannte Rechtschutzversicherung wird Sie hier hängen lassen.

Dieser aktuell drohenden Gefahr sind Unternehmer jedoch trotzdem nicht hilflos ausgesetzt. Wer sich schützen will, sollte sich schnellstmöglich bei seiner Versicherung nach einer „D&O Versicherung“ (Directors & Officers Versicherung) erkundigen.

Diese äußerst umfangreiche Versicherung lässt sich nicht in 2-3 Sätze fassen. Prinzipiell schützt sie die Organmitglieder (Geschäftsführer, Gesellschafter, leitende Angestellte, etc.) von Unternehmen aller Rechtsformen, auch Stiftungen, vor dieser existenzbedrohlichen verschärften Haftung.

Wir hatten die Ehre, uns mit dem Versicherungsexperten Herrn Dr. Helmut Tenschert zu unterhalten, welcher die wichtigsten Fakten zum Thema D&O Versicherungen mit uns geteilt hat. Damit auch Sie von dem Expertenwissen von Herrn. Dr. Tenschert profitieren können, haben wir einen Link zu unserem neuen Teil des Videoformates „INKO Info Couch“ für Sie dagelassen.

Wir freuen uns, dieses exklusive Interview mit Ihnen teilen zu dürfen.

Bei auftretenden Fragen stehen wir gerne unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 208 408 zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne bei INKO Inkasso.

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