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Schuldnerbereich

Sie haben eine Inkasso Mahnung von INKO Inkasso bekommen?
In unserem Schuldnerbereich können Sie sich über den Inkassovorgang informieren und mit uns die Möglichkeiten eines Forderungsausgleichs abstimmen und so die Forderung begleichen.



AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der INKO Inkasso GmbH (in der Folge kurz INKO)

1. Der Auftraggeber anerkennt durch Unterschrift auf dem Inkassoauftragsformular oder durch Übersendung von Inkassoaufträgen die vereinbarten Geschäftsbedingungen.

2. Das Auftragsverhältnis kommt mit der Übersendung von Auftragslisten, Unterlagen, Rechnungskopien usw. an INKO zustande.

3. Die zur Beitreibung übergebenen Forderungen sind fällig, unbestritten und nicht tituliert.

4. Eine weitere Betreibung durch ein anderes Inkassounternehmen oder einen anderen Rechtsanwalt ist nicht zulässig.

5. Der Auftraggeber überläßt der INKO die Art der Beitreibung, insbesonders die Gewährung von Ratenzahlungen.

6. Bei Vergleichszahlungen wird vor Genehmigung mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten.

7. Der Auftraggeber führt nach Beauftragung der INKO keine Verhandlungen mit seinem Schuldner ohne das Inkassounternehmen davon zu informieren.

8. Zahlungen welche der Schuldner nach Beauftragung der INKO an den Auftraggeber leistet, sind sofort an INKO schriftlich zu melden.

9. Bei INKO eingehende Schuldnerzahlungen können zuerst auf die aufgelaufenen Inkasso- und Fremdkosten verrechnet werden.

10. Eine Abrechnung der eingegangenen und zu Gunsten der Auftraggeberforderung verbuchten Gelder erfolgt periodisch und es können Gegenforderungen aufgerechnet werden.

11. Die dem Schuldner anzulastenden Zinsen werden an INKO abgetreten. Dafür zahlt der Auftraggeber bei Uneinbringlichkeit der Forderung keine Inkassokosten.

12. INKO kann jederzeit dem Auftraggeber die Uneinbringlichkeit einer Forderung bekannt geben und die Bearbeitung einstellen.

13. Innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung kann der Inkassoauftrag kostenlos storniert werden. Bei einem späteren Storno sind die aufgelaufenen Inkassokosten zu zahlen.

14. Ausgeklagte (titulierte) Forderungen werden von INKO ebenfalls betrieben. Entsprechende Konditionen auf Anfrage.

15. Wünscht der Auftraggeber die gerichtliche Geltendmachung seiner Forderung wenn die vorgerichtliche Beitreibung erfolglos war, so kann ein INKO - Vertrauensanwalt zu besonders günstigen Konditionen empfohlen werden.

16. INKO haftet nur für Schäden die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für die Verjährung und für die Richtigkeit der Forderungen haftet INKO nicht.

17. Mit Erteilung des Inkassoauftrages erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Verarbeitung und Übermittlung der damit verbundenen Daten im Sinne der DSGVO zu haben und ist mit der entsprechenden Verarbeitung und Übermittlung durch INKO einverstanden. Der Auftraggeber ist mit einer gesetzlich zulässigen Verarbeitung der Daten der Schuldner seitens INKO sowie, bei Bedarf, durch die CRIF Bürgel GmbH einverstanden.

18. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau.

19. Wir behalten uns das Recht vor, personenbezogene Daten, insbesondere jene resultierend aus titulierten Forderungen, welche als teilweise bezahlt oder uneinbringlich von uns ausgebucht worden sind, nach Maßgabe der DSGVO, zu löschen bzw. zu anonymisieren.

 

20. Der Auftraggeber erklärt Sich einverstanden, dass wir zur Verfügung gestellte, sowie selbst erwirkte Unterlagen und Dokumente bei enderledigten Akten nach Maßgabe des Art.5 Abs.1 DSGVO selbstständig vernichten bzw. anonymisieren, sofern diese nicht binnen 3 Monate nach Enderledigung von Ihnen zurückgefordert werden.