Unterschied Factoring und Inkasso in Österreich

Unterschied Factoring und Inkasso in Österreich

Offene Forderungen gehören zum unternehmerischen Alltag. Doch wenn es um deren Finanzierung oder Einbringung geht, tauchen häufig zwei Begriffe auf:

Factoring und Inkasso.

Beides betrifft Rechnungen – dennoch handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Instrumente um Forderungen zu bearbeiten.
Für einen besseren Überblick über die Inkasso-Dienstleistung können Sie auch einen kurzen Blick auf INKO für Gläubiger zu den Betreibungsschritte werfen.

Gewerberechtliche Unterschiede

Factoring zählt in Österreich eindeutig zu den Bankgeschäften. Daher ist für den Ankauf von Forderungen eine Bankkonzession erforderlich, wodurch diese Tätigkeit den Bestimmungen des Bankwesengesetzes unterliegt.

Inkassounternehmen hingegen unterliegen der Gewerbeordnung (GewO) und benötigen eine aufrechte Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe des Inkassoinstituts.

Unterschiede in der Bearbeitung

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, weisen Inkasso und Factoring fundamentale Unterschiede auf.

Zuallererst bearbeitet ein Inkasso-Unternehmen ausstehende Forderungen im Namen des Gläubigers und wird selbst nicht Eigentümer. Das bedeutet, das Inkasso-Institut wird erst nach Zahlungsausfall tätig.

Im Gegensatz dazu kauft die Factoring-Bank die offene Forderung zu einer vereinbarten Quote (z.B. 80%) des aushaftenden Betrags, um die Zeit zwischen Rechnungslegung und tatsächlicher Zahlung zu verkürzen. Die restliche Quote wird nach vollständiger Zahlung durch den Schuldner – in der Regel abzüglich einer Gebühr sowie gegebenenfalls angefallener Verzugszinsen – an den Verkäufer ausgekehrt. In der Theorie klingt diese Lösung äußerst attraktiv für einen Unternehmer, bei genauerer Betrachtung gibt es da jedoch einiges zu beachten.

Delkredererisiko

Was unglaublich kompliziert klingt, ist ganz einfach erklärt:

Das Delkredererisiko beschreibt das Risiko eines Forderungsausfalls, also der Nichtzahlung der Rechnung. Dieses Risiko bleibt in den meisten Fällen nämlich beim Verkäufer selbst. Im Umkehrschluss bedeutet das, sollte die Forderung nicht bezahlt werden, muss die gesamte zuvor ausbezahlte Quote an die Factoring-Bank rückgeführt werden. Somit tritt genau der Fall ein, dem man mit dieser Maßnahme vorbeugen wollte, nur zeitverzögert und oftmals überraschend.

Bestimmte Branchen und Rechtsgeschäfte

Aufgrund seiner Struktur ist Factoring nicht für alle Rechtsgeschäfte gleichermaßen geeignet. Branchen, in denen regelmäßig Retouren, Teilabrechnungen, Leistungsaufrechnungen, Stornos oder Gutschriften vorkommen, sind für diese Finanzierungsform nur eingeschränkt geeignet, da dies zu erhöhtem Abstimmungsaufwand und Unklarheiten führen kann. Daher profitieren in der Praxis nur einige wenige Unternehmen vom Factoring.

Zusammenfassend zeigt sich, dass Factoring und Inkasso unterschiedliche Aufgaben und Ziele verfolgen: Während Factoring primär der Liquiditätsbeschaffung dient, setzt Inkasso dort an, wo eine Forderung bereits fällig und unbezahlt ist. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Unternehmensstruktur, der Branche und dem konkreten Bedarf ab. Eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich, um die passende Strategie für den Umgang mit offenen Forderungen zu wählen.