Jeder kennt es, jedoch gehört es zum „ungemütlichen“ Teil im Geschäftsleben. Und genau hier beginnt unsere Fachkompetenz.
Die „Mahnung“.
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Doch wie mahnt man richtig? Und gibt es hier überhaupt ein Richtig oder Falsch?
Jeder der einen kaufmännischen Beruf erlernt hat, in die Richtung studiert oder einfach nur lange genug in einer Buchhaltung oder als Unternehmer tätig war/ist, hat es irgendwann einmal gelernt wie das funktionieren muss. Moment, muss?
Als Allererstes gilt zu sagen, dass es in Österreich keine gesetzliche Mahnpflicht gibt.
Das heißt, Sie müssen weder einen eingeschriebenen Brief, noch mindestens zwei Mahnungen oder sonst irgendetwas schicken.
In der Geschäftswelt von heute ist das allerdings in den wenigsten Fällen angekommen. Bei vielen Neukunden von INKO Inkasso können wir in schon erster Instanz die Buchhaltung des Kunden entlasten, indem wir den Mahnlauf optimieren. Doch was heißt das? Soll ich jetzt gar keine Mahnungen mehr schicken, sondern direkt zum Anwalt oder Inkassobüro laufen?
Auch wenn uns das wirtschaftlich gesehen freuen würde – nein, das ist selbstverständlich auch nicht die Lösung. Zwar gibt es in unterschiedlichen Branchen verschiedene Zugänge, generell ist es jedoch in der heutigen Zeit üblich, eine Zahlungserinnerung und eine bis maximal zwei weitere Mahnungen zu verschicken, bevor der offene Betrag dann auf anderen Wegen eingefordert wird.
Unsere Empfehlung für Ihr Mahnwesen:
Allgemein kann man sagen, dass kürzere Intervalle zwischen den Mahnungen die Einbringlichkeit deutlich erhöhen können. Wenn ein Schuldner nicht bezahlen will, dann tut er das auch nicht. Nicht bei der ersten Mahnung und auch nicht bei der 7. Mahnung. Wenn dann auch noch zwischen jeder Mahnung ein Monat vergeht, ist die Forderung schon über ein halbes Jahr alt, bevor sie auf anderem Wege eingefordert wird. Oft haben sich in dieser Zeit dann auch die finanziellen Situationen verändert und man bleibt auf seiner Forderung „sitzen“.
Wollen Sie es noch einmal selbst versuchen, bevor Sie den Fall an ein einen Profi übergeben?
Seit Jahren unterstützen wir unsere Kunden, einerseits mit der professionellen Abwicklung im Forderungsmanagement, mit Beratungen im Vorfeld oder mit unterstützenden Tools wie z.B. unseren Mahnaufklebern (wirkt bei der letzten Mahnung manchmal Wunder).
Die Anwendung ist denkbar einfach, jeder unserer Kunden erhält kostenfrei Aufkleber in Leuchtfarben die er einfach nach eigenem Ermessen auf seine „letzte Mahnung“ kleben kann. Die Idee dahinter ist ganz simpel: den Schuldner aus der Reserve zu locken und Ihm die Notwendigkeit eines sofortigen Handelns in Erinnerung zu rufen. Hier ein Muster unserer Aufkleber…
Fordern Sie jetzt, kostenlos Ihre INKO Mahnaufkleber an unter kundenbetreuung@inko.at.
Natürlich können wir Ihnen einen Mahnsticker auch in digitaler Form zukommen lassen.
Für die letzte Mahnung einmal eingespielt, und nie wieder einen Mehraufwand beim Mahnen. Hier ein Praxisbeispiel:
Wenn Ihnen jetzt noch Fragen zum Thema Rechnungslegung, Mahnwesen oder Inkasso auf der Zunge brennen, rufen Sie uns doch einfach an unter 0800 / 208 408 - Natürlich Kostenfrei.
Das Team der INKO Kundenbetreuung freut sich auf Sie!