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Sie haben eine Inkasso Mahnung von INKO Inkasso bekommen?
In unserem Schuldnerbereich können Sie sich über den Inkassovorgang informieren und mit uns die Möglichkeiten eines Forderungsausgleichs abstimmen und so die Forderung begleichen.



DIe Inkasso Checkliste
04.11.2022

DIe Inkasso Checkliste

Wann ein Inkasso-Büro nicht die richtige Wahl sein könnte.

Es ist wieder so weit. Auf unbezahlte Rechnungen werden Mahnungen ausgeschickt. Doch spätestens nach der zweiten ignorierten Zahlungsaufforderung stellt sich die Frage, wie soll es weitergehen?

Oft ist der erste Gedanke das Inkasso-Büro. Aufgrund der zeit- & kostensparenden Abwicklung ein zugegebenermaßen guter Gedanke, um an das Geld zu kommen, dass durch erbrachte Dienstleistung oder Verkauf der eigenen Ware „verdient“ wurde. Tatsächlich trifft das aber nicht auf jede Forderung zu. Denn es gibt Rechnungen, bei denen eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch ein Inkasso-Büro nicht gegeben ist oder durch gewisse Umstände das Inkassieren nicht wie gewünscht ausfällt. Doch welche Forderungen betrifft das?

Um diese Frage zu beantworten, haben wir von INKO eine kleine Checkliste zusammengestellt, um im Vorhinein jene Forderungen filtern zu können, die nicht oder nur bedingt für Inkasso-Betreibungen geeignet sind:

Die unten angeführten Punkte sind allgemeine Richtlinien. Eine persönliche Beratung mit unseren Kundenbetreuern ermöglicht Ihnen einen fallbezogenen Einblick!

  • Die Forderung ist bestritten (nicht möglich)

Versuchen Sie mit Ihrem Kunden den Grund der Bestreitung aus der Welt zu schaffen und eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden.
Sollte sich keine Lösung finden lassen, so ist die Klärung, ob die Bestreitung gerechtfertigt ist, eine Frage für das Gericht. Deshalb muss in diesem Fall ein Rechtsanwalt die Forderung betreiben, weil dadurch ein Rechtstreit über die Einhaltung der Vertragsbedingungen entsteht und nur ein Richter darüber Recht sprechen kann.

  • Die Forderung übersteigt einen bestimmten Richtwert (bedingt möglich)
    Wir sprechen hier von Forderungen ab dem mittleren fünfstelligen Bereich.

Grundsätzlich sind Inkasso-Betreibungen nicht an eine Auftragssumme gebunden. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei Zahlungsverzug von höheren Forderungen um Bestreitungen oder Liquiditätsengpässe des Kunden.

  • Die Forderung ist verjährt (bedingt möglich)

Bei einer verjährten Forderung (in der Regel 3 Jahre) ist die gerichtliche Geltendmachung nicht mehr möglich. Jedoch sind alle eingehenden Geldleistungen in Hinblick auf die offene Rechnung dennoch rechtsgültig und können vom Schuldner nicht zurückgefordert werden. Die Forderung kann trotzdem durch ein Inkassobüro betrieben werden, abhängig davon, ob der Schuldner Verjährung einwendet oder nicht.

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