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Sie haben eine Inkasso Mahnung von INKO Inkasso bekommen?
In unserem Schuldnerbereich können Sie sich über den Inkassovorgang informieren und mit uns die Möglichkeiten eines Forderungsausgleichs abstimmen und so die Forderung begleichen.



HOW TO - richtig Mahnen
08.02.2021

HOW TO - richtig Mahnen

Profitieren von langjährigem Know-How aus dem Hause INKO!

Doch wie mahnt man richtig? Und gibt es hier überhaupt ein Richtig oder Falsch?

Jeder der einen kaufmännischen Beruf erlernt hat, in die Richtung studiert oder einfach nur lange genug in einer Buchhaltung oder als Unternehmer tätig war/ist, hat es irgendwann einmal gelernt wie das funktionieren muss. Moment, muss?

Als Allererstes gilt zu sagen, dass es in Österreich keine gesetzliche Mahnpflicht gibt.

Das heißt, Sie müssen weder einen eingeschriebenen Brief, noch mindestens zwei Mahnungen oder sonst irgendetwas schicken.

In der Geschäftswelt von heute ist das allerdings in den wenigsten Fällen angekommen. Bei vielen Neukunden von INKO Inkasso können wir in schon erster Instanz die Buchhaltung des Kunden entlasten, indem wir den Mahnlauf optimieren. Doch was heißt das? Soll ich jetzt gar keine Mahnungen mehr schicken, sondern direkt zum Anwalt oder Inkassobüro laufen?

Auch wenn uns das wirtschaftlich gesehen freuen würde – nein, das ist selbstverständlich auch nicht die Lösung. Zwar gibt es in unterschiedlichen Branchen verschiedene Zugänge, generell ist es jedoch in der heutigen Zeit üblich, eine Zahlungserinnerung und eine bis maximal zwei weitere Mahnungen zu verschicken, bevor der offene Betrag dann auf anderen Wegen eingefordert wird.

Was heißt das jetzt im Klartext?

Unsere Empfehlung für Ihr Mahnwesen:

  • Zahlungserinnerung:
    Jeder Kunde kann einmal eine Fälligkeit übersehen und so eine gedruckte Rechnung ist auch sehr schnell verloren. Noch kein Grund, unnötig Druck aufzubauen und potenziell längerfristige Geschäftsbeziehungen zu belasten.
  • Mahnung (Diese empfehlen wir nur bei höheren Beträgen oder langfristigen Kunden, hier bietet es sich an diese nicht schriftlich sondern gegebenenfalls per Telefon auszusprechen)
    Hier wird der Ton schon etwas schärfer, eventuelle Androhungen von Konsequenzen, sollte der Betrag nicht binnen einer angemessenen aber dennoch kurzen Frist beglichen werden.
  • Letzte Mahnung:
    Dem Kunden wird strikt klargemacht, dass ihm nun eine letzte Frist gewährt wird, und nach Verstreichen dieser Frist weitere Schritte folgen werden. Eventuell schon mit Hinweis auf ein Inkassobüro oder in unserem Fall mit INKO Mahnaufklebern.

Allgemein kann man sagen, dass kürzere Intervalle zwischen den Mahnungen die Einbringlichkeit deutlich erhöhen können. Wenn ein Schuldner nicht bezahlen will, dann tut er das auch nicht. Nicht bei der ersten Mahnung und auch nicht bei der 7. Mahnung. Wenn dann auch noch zwischen jeder Mahnung ein Monat vergeht, ist die Forderung schon über ein halbes Jahr alt, bevor sie auf anderem Wege eingefordert wird. Oft haben sich in dieser Zeit dann auch die finanziellen Situationen verändert und man bleibt auf seiner Forderung „sitzen“.

Haben auch Sie Probleme mit solchen offenen Rechnungen?

Wollen Sie es noch einmal selbst versuchen, bevor Sie den Fall an ein einen Profi übergeben?

Seit Jahren unterstützen wir unsere Kunden, einerseits mit der professionellen Abwicklung im Forderungsmanagement, mit Beratungen im Vorfeld oder mit unterstützenden Tools wie z.B. unseren Mahnaufklebern (wirkt bei der letzten Mahnung manchmal Wunder).

Die Anwendung ist denkbar einfach, jeder unserer Kunden erhält kostenfrei Aufkleber in Leuchtfarben die er einfach nach eigenem Ermessen auf seine „letzte Mahnung“ kleben kann. Die Idee dahinter ist ganz simpel: den Schuldner aus der Reserve zu locken und Ihm die Notwendigkeit eines sofortigen Handelns in Erinnerung zu rufen. Hier ein Muster unserer Aufkleber…

Fordern Sie jetzt, kostenlos Ihre INKO Mahnaufkleber an unter kundenbetreuung@inko.at.

Natürlich können wir Ihnen einen Mahnsticker auch in digitaler Form zukommen lassen.

Für die letzte Mahnung einmal eingespielt, und nie wieder einen Mehraufwand beim Mahnen. Hier ein Praxisbeispiel:

Wenn Ihnen jetzt noch Fragen zum Thema Rechnungslegung, Mahnwesen oder Inkasso auf der Zunge brennen, rufen Sie uns doch einfach an unter 0800 / 208 408 - Natürlich Kostenfrei.

Das Team der INKO Kundenbetreuung freut sich auf Sie!

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